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Aus ZUM Deutsch Lernen
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Wiki beschreibt auch ein bestimmtes Prinzip, gemeinsam an einer im (meist) Internet zugänglichen Website Texte zu verfassen oder zu bearbeiten.
Wiki beschreibt auch ein bestimmtes Prinzip, gemeinsam an einer im (meist) Internet zugänglichen Website Texte zu verfassen oder zu bearbeiten.
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Version vom 26. August 2020, 11:09 Uhr

Erste Schritte/Navigation

Was ist ein Wiki und was ist das Wiki ZUM Deutsch-Lernen?


Aber woher kommt das Wort Wiki? Du wirst es nicht glauben, aber dieser Bus ist schuld.

HNL Wiki Wiki Bus.jpg


Zitat

Den Namen wählte Cunningham, da er bei der Ankunft am Flughafen auf Oʻahu die Bezeichnung Wiki Wiki für den dortigen Schnellbus kennengelernt hatte. Dabei übernahm er die Verdoppelung, die im Hawaiischen für eine Steigerung („sehr schnell“) steht. Cunningham betrachtet Wiki weiterhin als eine Abkürzung für den eigentlichen Namen WikiWikiWeb.

[1]



Und so geht es:

Wiki beschreibt auch ein bestimmtes Prinzip, gemeinsam an einer im (meist) Internet zugänglichen Website Texte zu verfassen oder zu bearbeiten.

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Merke

Um einen Text, ein Bild oder andere Inhalte auf eine Homepage einzufügen, benutzt man eine Programmiersprache. Die Programmiersprache für Wikis heißt Wiki-Syntax.

Keine Angst! Diese Syntax muss nicht beherrscht werden. Dir hilft ein Editor! Im Folgenden wirst du die wichtigsten Funktionen des Editors erlernen.
Voraussetzung, um die Seiten im Wiki ZUM Deutsch Lernen zu bearbeiten, ist die Anmeldung im Wiki!

  • Deshalb beginnen wir mit Schritt 1 - der Anmeldung

Aber bevor es richtig losgeht, lies bitte folgende Hinweise!

Info

Die Benutzer sind verpflichtet, sich über das Urheberrecht bzw. über Verwertungsrechte und/oder die Lizenzbestimmungen eines Bildes zu informieren.

  • Die Bilder müssen entweder selbst erstellt, von Bekannten erstellt und freigegeben oder
  • im Internet mindestens unter den Lizenzen GNU Free Documentation License und die Creative Commons Lizenz freigegeben sein.

Wie wichtig die Beachtung des Urheberrechts ist zeigt die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshof (Urteil vom 12. November 2009 – Az.: I ZR 166/07):


Zitat

Wer auf seiner Internetseite auch fremde Inhalte veröffentlicht, kann unter bestimmten Umständen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt werden.
(...) Die Betreiber der Seite haben dem Urteil zufolge nicht ausreichend geprüft, wem die Rechte an den auf ihrer Plattform erschienenen Fotos zustehen. Es reiche nicht aus, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Nutzer darauf hinzuweisen, dass keine urheberrechtsverletzenden Inhalte auf die Seite geladen werden dürfen.[2]