Berufsdeutsch: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Berufliche Bildung]]
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Aktuelle Version vom 30. November 2022, 21:12 Uhr

Die Kultusministerkonferenz stellt zurzeit 309 verschiedene Rahmenlehrpläne (RLP) für anerkannte Ausbildungsberufe bereit (siehe hier).

In diesen Berufen können sowohl Einheimische als auch Zuwanderer eine Ausbildung machen oder sich um Stellen bewerben, wenn sie eine entsprechende Qualifikation nachweisen können. In den RLP sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Abschlussprüfung beschrieben. Dazu gehört immer der erforderliche Schulabschluss. Bei Menschen, welche Deutsch als Fremdsprache (DaF) sprechen, sind bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages auch die ausreichenden Sprachkenntnisse nachzuweisen. Bei einfachen Ausbildungen reicht am Anfang oft der Nachweis des B1-Sprachniveaus in Deutsch.

Am Ende der Ausbildung wird in der Regel die kompetente Sprachverwendung, d.h. das Sprachniveau C1 gefordert. Das gilt auch, wenn zum Beispiel Flüchtlinge aus der Ukraine nach Deutschland kommen und eine Qualifikation und Berufserfahrung mitbringen: Wer in der Ukraine als Ingenieur, Mathematik- oder Physiklehrerin gearbeitet hat, kann hier nur der Qualifikation entsprechend eingesetzt werden, wenn er oder sie mit Kollegen, Mitarbeitern, Schülern, Studenten oder Auszubildenden die notwendigen Fachgespräche führen kann. Dazu ist das Sprachniveau C1 oder C2 zur kompetenten Sprachverwendung notwendig.

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