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Das Nutzungsrecht wurde ausdrücklich oder – aufgrund einer noch weitergehenden, in Deutschland und Österreich aber rechtlich nicht möglichen Übergabe in die „public domain“ oder der rechtlich ebenfalls nicht möglichen Deklarierung eigener Werke als „gemeinfrei“ – [[Konkludentes Handeln|konkludent]] eingeräumt. In der Schweiz ist es möglich, auf sein Urheberrecht zu verzichten, wodurch das Urheberrecht am betreffenden Werk erlischt. | Das Nutzungsrecht wurde ausdrücklich oder – aufgrund einer noch weitergehenden, in Deutschland und Österreich aber rechtlich nicht möglichen Übergabe in die „public domain“ oder der rechtlich ebenfalls nicht möglichen Deklarierung eigener Werke als „gemeinfrei“ – [[wikipedia:de:Konkludentes Handeln|konkludent]] eingeräumt. In der Schweiz ist es möglich, auf sein Urheberrecht zu verzichten, wodurch das Urheberrecht am betreffenden Werk erlischt. | ||
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Version vom 19. Dezember 2010, 15:27 Uhr
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Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht gilt unabhängig von Ort und Zeit und ist unwiderruflich.
Das Nutzungsrecht wurde ausdrücklich oder – aufgrund einer noch weitergehenden, in Deutschland und Österreich aber rechtlich nicht möglichen Übergabe in die „public domain“ oder der rechtlich ebenfalls nicht möglichen Deklarierung eigener Werke als „gemeinfrei“ – konkludent eingeräumt. In der Schweiz ist es möglich, auf sein Urheberrecht zu verzichten, wodurch das Urheberrecht am betreffenden Werk erlischt. |