Bei der ZUM mitarbeiten

Aus ZUM Deutsch Lernen
Version vom 8. September 2018, 12:58 Uhr von deutsch-lernen>Maria Eirich

Die Möglichkeiten der Mitarbeit

sind vielfältig und setzen kein technisches Spezialwissen voraus.

WIKI-FAMILY

Die Wiki-Family der ZUM

  • ist ein besonderer Service der Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet (ZUM.de) und ermöglicht z.B. Schulen das Einrichten eines eigenen Wikis (unabhängig vom ZUM-Unterrichten, Projektwiki und Grundschullernportal).

Klexikon

Das Klexikon - das freie Kinderlexikon - (klexikon.de) ist auf dem Weg zu einer Art Wikipedia für Kinder. Das Klexikon freut sich über Mitmacher! Es gibt viel zu tun, nicht nur Artikel schreiben, sondern auch verbessern, Bilder suchen und einbinden, Neulinge willkommen heißen und vieles mehr.

Das Mitmachen ist wie bei anderen Projekten der ZUM kostenlos und unentgeltlich, eine ehrenamtliche Tätigkeit. Das Ziel ist es, dass Kinder in den deutschsprachigen Ländern ein Lexikon haben.

ZUM Buch

In ZUM-Buch kannst Du Bücher kommentieren und empfehlen.

Die ZUM Unterstützen

Wer die Ziele und Aktivitäten der "Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e. V." unterstützen möchte, kann dies (auch) durch eine aktive oder passive Mitgliedschaft oder eine Spende tun.

Mitgliedschaft

Als Mitglied des Vereins hat man das Recht an der jährlichen Mitgliederversammlung (dem ZUM-Treffen) teilzunehmen und stimmberechtigt an der Gestaltung des Vereins und seiner Aktivitäten mitzuwirken.

Die Mitgliedschaft in der ZUM bedeutet zugleich eine wichtige ideelle Unterstützung unseres Vereins. Jedes Mitglied kann zudem - in jeweils individuell gewählter Form und Intensität - einen Beitrag zum Erfolg der ZUM leisten.

Mitglied werden

Bitte stelle Deinen Antrag auf Mitgliedschaft in der „Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e. V.“ über das Formular in unserer Online-Mitgliederverwaltung. Nach einer Prüfung durch den ZUM-Vorstand wird über Deinen Antrag entschieden und Du erhältst eine entsprechende Mitteilung.

Sollte es technische Probleme oder andere Gründe geben, den Mitgleidsantrag nicht über das Online-Formular zu stellen, dann kann ausnahmsweise auch das Beitrittsformular zum Ausdrucken (als Word-Dokument oder im PDF-Format) genutzt werden, das eingescannt oder per Post an die ZUM gesendet werden kann.

Falls es Fragen zur Mitgliedschaft oder zum Mitgliedsantrag gibt, schreibe uns eine Mail an info@zum.de.

Mitgliedsbeiträge

Von natürlichen Personen werden zurzeit keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Sinn einer Mitgliedschaft ist ein Einsatz für die Ziele der ZUM, so wie sie in der Satzung festgelegt sind. Dies kann durch Beiträge auf den Seiten der ZUM, durch Unterstützung unserer organisatorischen Arbeit, durch Spenden oder auf anderen Wegen erfolgen. In der Regel wird diese Arbeit aus der Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien auf einem der ZUM-Server bestehen.

Juristische Personen (z. B. Firmen, andere Vereine) zahlen ein Minimum von 100 Euro im Jahr als Mitgliedsbeitrag.

Spenden

Wir freuen uns über jede Unterstützung (s.o.)!

Ebenso freuen wir uns über eine direkte Spende auf unser Vereinskonto. Bitte gib in dem Fall als Verwendungszweck "Spende" an. Sofern du eine Spendenquittung möchtest (ab 15€), trage dort bitte auch deine Adresse ein.

Unsere Kontoverbindung:

ZUM e.V. IBAN: DE94 6808 0030 0406 7800 00 BIC: DRESDEFF680 Commerzbank Freiburg

Alternativ kann über unser Paypal-Konto gespendet werden:

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Jetzt einfach, schnell und sicher online bezahlen – mit PayPal. Die Spenden werden zur Deckung der laufenden Kosten (Server, technischer Support) sowie zur Ausrichtung von Veranstaltungen (ZUM-Workshop, Mitgliedertreffen) verwendet.

Gemeinnützigkeit

Mit dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Freiburg-Land vom 12.01.1998 (Lfd.-Nr. des Verzeichnisses der steuerbegünstigten Körperschaften 02/02; zuletzt aktualisiert am 23.03.2012) wurde unser Verein als gemeinnützig und der Förderung der Bildung dienend anerkannt. Der Verein ist berechtigt, entsprechende Spendenbestätigungen für steuerliche Zwecke auszustellen. Die Mitgliedsbeiträge sind nach §10 b EStG und § 9 Nr.5 GewStG wie Spenden abziehbar.

Fragen und Antworten

Wenn Du Fragen zur Mitarbeit hast: Schreibe uns!

Wir freuen uns, wenn viele Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeiten der aktiven Mitarbeit in der ZUM wahrnehmen!