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Die Wiki-Family der ZUM ist ein besonderer Service der Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet (ZUM.de) und ermöglicht z.B. Schulen das Einrichten eines eigenen Wikis (unabhängig vom ZUM-Unterrichten, Projektwiki und Grundschullernportal). | Die [https://www.zum.de/portal/wikis/ Wiki-Family] der ZUM | ||
*ist ein besonderer Service der Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet (ZUM.de) und ermöglicht z.B. Schulen das Einrichten eines eigenen Wikis (unabhängig vom ZUM-Unterrichten, [http://projektwiki.zum.de/wiki/Hauptseite Projektwiki] und [https://grundschullernportal.zum.de/wiki/Hauptseite Grundschullernportal). | |||
== ZUM Buch == | == ZUM Buch == |
Version vom 8. September 2018, 07:56 Uhr
Die Möglichkeiten der Mitarbeit
sind vielfältig und setzen kein technisches Spezialwissen voraus.
WIKI-FAMILY
Die Wiki-Family der ZUM
- ist ein besonderer Service der Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet (ZUM.de) und ermöglicht z.B. Schulen das Einrichten eines eigenen Wikis (unabhängig vom ZUM-Unterrichten, Projektwiki und [https://grundschullernportal.zum.de/wiki/Hauptseite Grundschullernportal).
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Bitte stelle Deinen Antrag auf Mitgliedschaft in der „Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e. V.“ über das Formular in unserer Online-Mitgliederverwaltung. Nach einer Prüfung durch den ZUM-Vorstand wird über Deinen Antrag entschieden und Du erhältst eine entsprechende Mitteilung.
Sollte es technische Probleme oder andere Gründe geben, den Mitgleidsantrag nicht über das Online-Formular zu stellen, dann kann ausnahmsweise auch das Beitrittsformular zum Ausdrucken (als Word-Dokument oder im PDF-Format) genutzt werden, das eingescannt oder per Post an die ZUM gesendet werden kann.
Falls es Fragen zur Mitgliedschaft oder zum Mitgliedsantrag gibt, schreibe uns eine Mail an info@zum.de.
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Mit dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Freiburg-Land vom 12.01.1998 (Lfd.-Nr. des Verzeichnisses der steuerbegünstigten Körperschaften 02/02; zuletzt aktualisiert am 23.03.2012) wurde unser Verein als gemeinnützig und der Förderung der Bildung dienend anerkannt. Der Verein ist berechtigt, entsprechende Spendenbestätigungen für steuerliche Zwecke auszustellen. Die Mitgliedsbeiträge sind nach §10 b EStG und § 9 Nr.5 GewStG wie Spenden abziehbar.
Fragen und Antworten
Wenn Du Fragen zur Mitarbeit hast: Schreibe uns!
Wir freuen uns, wenn viele Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeiten der aktiven Mitarbeit in der ZUM wahrnehmen!